Schulnetzplan 2020-2030 des Landkreises Görlitz – Allgemeinbildende Schulen
2. Planung
2. Planung des Schulnetzes allgemeinbildender Schulen haben die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer - ziehung und Bildung in der Familie und helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser mit- hilfe einen Bedarfsplan auf, der jährlich fortgeschrieben wird. wicklung der Kinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr 2022/2023. Pro Kommune werden Aussagen getroffen, ob die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze für die wohnhaften Kinder ausreichend ist oder nicht bzw. ob es Besonderheiten gibt oder neue Plätze zu schaffen sind. Oftmals sind die Betreuungsplätze auch dann in einer Kommune ausreichend, weil Kinder in Nachbargemeinden oder am Arbeitsort der Eltern betreut werden. In der aktuellen Fortschreibung, Beschluss des Jugendhil- gibt es eine kompakte Übersicht zum Bedarfsplan der jeweiligen Kindertageseinrichtungen jeder Kommune laut Betriebserlaubnis und zu den vorhandenen Plätzen. Die Übersicht zeigt, wie diese zum Stichtag 30.06.2020 belegt waren und mit wie vielen Plätzen die Kommunen in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren planen. Unter- - Grundsätzlich wird angenommen, dass die Anzahl der Plätze bedarfsgerecht ist, wenn in der Krippe 60 Prozent, im Kindergarten 100 Prozent und im Hort 85 Prozent Bedarfsdeckung im Verhältnis zu den wohnhaften Kindern erreicht werden. Resümierend lässt sich feststellen, dass die realen Belegungen immer unter den verfügbaren Kapazitäten gelegen haben. Auslastung der Kindertageseinrichtungen gesamt zum Stichtag 30.06.2020 nach Planungsräumen (PLR) (Angaben in Prozent) 12
Die bedarfsgerechte Versorgung mit Kita-Plätzen im Land- botsformen wie folgt dar (Angaben in Prozent): Krippe Kita Hort 2019/2020 64,1 95,7 96,2 2020/2021 63,3 98,6 91,9 2021/2022 64,3 103,0 92,6 2022/2023 63,8 107,1 93,1 Richtwert 60 100 85 IST 30.06.2020 48,4 93,2 78,6 legt werden. Damit kann auch ein Wert unter 100 im Kindergarten als bedarfsdeckend angesehen werden. Im Teilschulnetzplan für die allgemeinbildenden Schulen wird auf eine komplette Wiedergabe des Kita-Bedarfsplanes verzichtet. Vielmehr zeigen die komprimierten Übersichten den gesamten Überblick. Aus dem kompletten Verzeichnis aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung des Landkreises sind durch die unterlegte grüne Farbe die Kindereinrichtungen ausgewiesen, welche Kinder mit Teilhabebeeinträchtigungen auf- Im Rahmen der Schulnetzplanung konnte zudem festgestellt werden, dass alle Grundschulen, die ganztägige Angebote vorhalten, Kooperationsvereinbarungen mit den für die jeweilige Schule zuständigen Hort(en) geschlossen werden. Die Daten für den Bedarfsplan wurden aus folgenden Quellen erhoben: • Statistisches Landesamt Sachsen • Einwohnermeldeämter der Kommunen • Daten der Einrichtungsträger • Eigene Daten des Jugendamtes des Landkreises Darüber hinaus arbeiten Kindertagesstätten sehr eng mit den Grundschulen im Rahmen der Vorbereitung der Kinder auf die Schule zusammen. Damit wird sichergestellt, dass in der Regel eine auf beide Seiten abgestimmte optimale Schuleingangsphase mit den Maßnahmen der Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und den Konzepten der der Kinder erfolgen kann. 13