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Kita-Bedarfsplanung Schuljahre 2025-2028

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In der Ihnen nun vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplans finden Sie in alphabetischer Reihenfolge zu jeder Kommune eine kompakte Übersicht zu den in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätzen, wie diese zum Stichtag 01.08.2024 belegt waren und mit wie vielen Plätzen die Kommune in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren plant. Dazu eine grafische Darstellung der Anzahl der Geburten und der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr 2027/2028.

SchleifeGroßDüben26WeißwasserKrauschwitzWeißkeißelBadMuskau4Landkreis GörlitzKitas, Gemeinden Horte Einwohnerdichte und KindertagespflegestellenVerwaltungsgemeinschaftenam 31.12.2023BoxbergRietschenMittelherwigsdorfKreba-NeudorfMückaKollmQuitzdorfam SeeH2WaldhufenNieskyJänkendorfHähnichen2HorkaRothenburgO.L.2NeißeaueGroß-Kauscha0 bis <7070 bis <150150 bis <300300 bis <600600 und mehrVierkirchenMelauneKönigshainKodersdorfSchöpstalEbersbach7Kindertagesstätte(KiGa + Krippe + tlw. Hort)© 2024 Landkreis Görlitz - Integrierte SozialplanungStand: 29.11.2024 / Gebietsstand 01.01.2024OppachBeiersdorfSeifhennersdorfNeusalza-SprembergSchönbach3Lawalde2Ebersbach-Neugersdorf234LöbauKottmarLeutersdorf2GroßschönauHainewalde2JonsdorfRosenbachHerrnhutOderwitzOybin2NiederoderwitzHohendubrauWeigersdorfGroßschweidnitzGablenzDürrhennersdorfBertsdorf-Hörnitz232ReichenbachO.L.OlbersdorfBernstadt3Zittau2 7MarkersdorfTrebendorfSchönau-Berzdorfa.d. Eigen22Ostritz59Görlitz1814Hintegrative Kita(KiGa + Krippe + tlw. Hort)Kita mit heilpädagogischenPlätzen (KiGa + Krippe )KindergartenKinderkrippeHortintegrativer HortGemeinden gleicher Farbe bildeneine Verwaltungsgemeinschaft.Hellgelbe Städte und Gemeinden sind selbständig.TagespflegestelleInterdisziplinäreFrühförderstelleStand: 01.01.2025

51. EinführungTageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung desKindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitfördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und denEltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinandervereinbaren zu können (vgl. § 22 SGB VIII).Hierfür stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Bedarfsplan auf,der jährlich fortgeschrieben wird.In der Ihnen nun vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplans finden Sie inalphabetischer Reihenfolge zu jeder Kommune eine kompakte Übersicht zu den inden jeweiligen Kindertageseinrichtungen laut Betriebserlaubnis vorhandenenPlätzen, wie diese zum Stichtag 01.08.2024 belegt waren und mit wie vielen Plätzendie Kommune in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren plant. Dazu einegrafische Darstellung der Anzahl der Geburten und der möglichen Entwicklung derKinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr2027/2028.Unter diesen Tabellen finden Sie eine kurze Zusammenfassung, ob die Anzahl derzur Verfügung stehenden Plätze für die in der jeweiligen Kommune wohnhaftenKinder ausreichend ist (grün markiert), oder nicht (orange markiert) bzw. ob esBesonderheiten gibt. Eine orangefarbene Markierung bedeutet aber nicht, dasszwingend neue Plätze zu schaffen sind. Oftmals sind die Betreuungsplätze auchdann in einer Kommune ausreichend, da Kinder in Nachbargemeinden oder amArbeitsort der Eltern betreut werden.Für diese Zusammenfassung wird angenommen, dass die Anzahl der Plätzebedarfsgerecht ist, wenn in der Krippe 60%, im Kindergarten 100%, und im Hort 85%Bedarfsdeckung erreicht wird.Die Daten für den Bedarfsplan wurden aus folgenden Quellen erhoben:- Statistisches Landesamt Sachsen- Einwohnermeldeämter der Kommunen im Landkreis Görlitz- Daten der Einrichtungsträger- Eigene Daten des Jugendamtes des LandkreisesFür die Zuarbeiten, Fragen und Hinweise sei an dieser Stelle allen Mitarbeiter/-innender Verwaltungen der freien Träger und Kommunen und den Kollegen aus demSchul- und Sport-, sowie Sozialamt gedankt.Görlitz, im Januar 2025

Jugend / Bildung