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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2017-2020)

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Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2017/ 2018 - 2018/ 2019 - 2019/ 2020

Schwerpunkt: Inklusion

Schwerpunkt: Inklusion Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung dieser und der ersten Phase des Sächsischen Landesmodellprojekt »Inklusion in Kindertageseinrichtungen« geht es auch im Landkreis Görlitz nicht mehr darum ob wir Inklusion umsetzen, sondern Wege zu finden wie dieses Thema im Alltag mit Leben gefüllt werden kann. Inklusion ist ein sehr breit gefächertes, komplexes Thema. Mit der Unterteilung in einzelne Arbeitspakete sollen die Komplexität reduziert und in Teilbereichen erste Ergebnisse erzielt werden. Inklusion ist seit Sommer 2015 ein Dauerthema auf der Tagesordnung des Unterausschusses »Kindertageseinrichtungen / Familienbildung«. Ausgehend vom Rahmenplan »Integrierte Sozialplanung« soll in den Detailfachplänen des Landkreises der Inklusionsgedanke zukünftig stärker Berücksichtigung finden. Der vorliegende Bedarfsplan will zunächst eine Annäherung an dieses sehr komplexe Thema für den vorschulischen Bereich versuchen. Ausgehend von bundes- und landesweiten Entwicklungen sollen erste Konsequenzen für den Landkreis Görlitz abgeleitet werden. Im Ergebnis werden weitere Schritte und Handlungsoptionen zusammen getragen, die diesen Jahr(zehnt)e dauernden Prozess weiter prägen können. Zentrale Idee der Inklusion Die zentrale Idee der Inklusion ist, dass alle Menschen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Inklusion heißt, dass alle Menschen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die es jedem Menschen ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein. Inklusion im Sinne des Verstehens von Verschiedenheit als Selbstverständlichkeit und Chance berücksichtigt zahlreiche Dimensionen von Heterogenität: geistige oder körperliche Möglichkeiten und Einschränkungen, soziale Herkunft, Geschlechterrollen, kulturelle, sprachliche und ethnische Hintergründe, sexuelle Orientierung, politische oder religiöse Überzeugung (SMK 2017, S. 4). Mit dem Thema »Inklusion« werden oft nur Menschen mit Behinderungen in Verbindung gebracht. Dieser Bereich ist bislang eher mit dem Begriff »Integration« verbunden. Integration erfordert, dass sich der behinderte Mensch weitgehend den vorhandenen Gegebenheiten anpasst. Während »Integration« Kindern mit Behinderungen und »speziellen Bedürfnissen« innerhalb einer Regeleinrichtung so gut es geht gerecht werden will, geht Inklusion einen Schritt weiter und reduziert alle Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation für alle Kinder auf ein Minimum. Inklusion ist nicht nur ein anderes Wort für Integration sondern geht weiter: Menschen mit Behinderung können von Anfang an am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben. Bei Inklusion geht es also ums Ganze. Inklusion meint nicht eine Aufgabe, ein Thema, eine Methode, die neben den vielen anderen steht. Sie ist das Dach, unter dem sich die verschiedenen Ansätze vereinen, die Klammer, mit der das alles zusammengehalten wird. Inklusion ist auch das Fundament von Werten und Haltungen und beschreibt eine Erziehung, die allen Beteiligten in Kitas, Schulen, Tageseinrichtungen etc. eine möglichst große Teilhabe am Spielen, Lernen und der Zusam- 18

menarbeit mit anderen ermöglichen will (Broschüre Inklusion). Die Grundlage dafür wurde mit der UN - Behindertenrechtskonvention gelegt. Sie fokussiert jedoch lediglich einen Teil der Gesellschaft, der bislang eher vernachlässigt wurde und am deutlichsten von Teilhabebarrieren betroffen war. Mit dem Anspruch auf Inklusion geht es um die Wertschätzung und Achtung aller Kinder in ihrer jeweils spezifischen Individualität (Institut 3L, S. 5). Jedes Kind soll um seiner selbst Willen wahrgenommen, akzeptiert und wertgeschätzt werden. Es soll mitsprechen können, an dem, was es tut. Inklusion nimmt dabei sowohl die Unterschiede, als auch die Gemeinsamkeiten aller Kinder in den Blick. Es ist die konsequente Fortführung von Integration (Broschüre Inklusion). Behinderung wird weniger als rein medizinische Kategorie betrachtet sondern mehr als soziale, wobei die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund steht. In unserer immer pluralistischer werdenden Gesellschaft ist es erforderlich, jeden Einzelnen mit seinen Bedürfnissen und Bedarfen in den Blick zu nehmen und viele Dimensionen der Heterogenität zu betrachten (Institut 3L, S. 5). Begriffsdefinition Inklusion Folgt man den Ausführungen im Praxisleitfaden des Index für Inklusion, so erhöht Inklusion die Partizipation der Kinder und Jugendlichen an Aktivitäten ihrer Einrichtung. Alle Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeiter/innen werden in gleicher Weise wertgeschätzt. Die Unterschiede zwischen den Kindern sind Chancen für gemeinsames Spielen und Lernen. Das Recht der Kinder auf eine qualitativ gute Erziehung, Bildung und Betreuung werden anerkannt und Verbesserungen für Mitarbeiter / innen ebenso wie für Kinder herbeigeführt. Die Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation sind für alle Kinder abgebaut, nicht nur für jene mit Beeinträchtigungen. Sowohl die Entwicklung der Gemeinschaft und Werte, als auch der Leistungen wird betont und die nachhaltigen Beziehungen zwischen den Einrichtungen und ihrem sozialen Umfeld gefördert. Es geht um das Verständnis, dass Inklusion in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen der frühen Kindheit ein Aspekt in der gesamten Gesellschaft ist. Inklusion setzt an drei Dimensionen an: Inklusive Kulturen entfalten, Inklusive Leitlinien etablieren und eine inklusive Praxis entwickeln (Index für Inklusion, S. 21). Rechtsgrundlagen UN Behindertenrechtskonvention Die UN-BRK ist als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten. Zu den Staaten, die als erste unterzeichnet haben, zählt auch Deutschland. Die Unterzeichnung fand am 30. März 2007 statt, und mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des »Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« konnte die UN-BRK am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten. Das Übereinkommen enthält neben der Präambel 50 Artikel. Im allgemeinen Teil (Artikel 1–9) werden Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention benannt. Darauf fol- 19

Jugend / Bildung