Grundsätzlich werden für Kinder im Alter von 9 Wochen bis zum Schuleintritt mit der Inanspruchnahme einer Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich bzw. 30 Stunden wöchentlich, der ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und die Gewährleistung frühkindlicher Förderung als erfüllt angesehen. Gleichwohl soll sich die Förderung jedes einzelnen Kindes an dessen Alter und Entwicklungsstand, seinen sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, seiner Lebenssituation sowie seinen Interessen und Bedürfnissen orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Eine Betreuung von 9 Stunden täglich / 45 Stunden wöchentlich ist möglich. Insbesondere für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf oder Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist davon auszugehen, dass der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag ganzheitlich innerhalb einer maximalen täglichen Betreuungszeit von 9 Stunden bzw. 45 Wochenstunden realisiert wird. Im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und um individuellen familiären Gegebenheiten gerecht zu werden, sollten Einrichtungsträger die Inanspruchnahme der bedarfsgerechten Betreuungszeiten für die Familien flexibel gestalten. Für Eltern, denen es auf der Grundlage des § 90 SGB VIII nicht zuzumuten ist, den Elternbeitrag aus eigenem Einkommen aufzubringen, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise durch das Jugendamt übernommen werden. Bemessungsgrenze dafür ist grundsätzlich die Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich / 30 Stunden wöchentlich. Über die Notwendigkeit eines darüber hinausgehenden Erziehungs-, Bildungs- und/oder Betreuungsbedarfes entscheidet das Jugendamt. Die Übernahme des Elternbeitrages durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt ausschließlich in Höhe des im Jugendamt individuell festgestellten Bedarfes. 18
Wohnhafte Kinder im Landkreis Görlitz … im Schuljahr 2013 / 14 … im Schuljahr 2014 / 15 … im Schuljahr 2015 / 16 19
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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lfd. Nr. PLR 233 4 234 4 235 4 236
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Planung in den Verwaltungsgemeinsch
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
Geplante Kapazitäten gem. SGB VIII
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Anlagen Verzeichnisse • der Träg
Verzeichnis der Träger von Einrich
Verzeichnis der Träger von Einrich
Verzeichnis der Träger von Einrich
Verzeichnis der Träger von Einrich
Verzeichnis von Einrichtungen zur T
Verzeichnis von Einrichtungen zur T
Verzeichnis von Einrichtungen zur T
Verzeichnis von Einrichtungen zur T
Verzeichnis von Einrichtungen zur T
Verzeichnis der Tagespflegestellen
Betreuung von Kindern nach SächsKi
Rohne Mulkwitz Schleife Mühlrose T
Impressum Herausgeber: Landratsamt
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