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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2013-2016)

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1. Fortschreibung fuer die Kita-Bedarfsplanung. Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2013/ 2014 - 2014/ 2015 - 2015/ 2016

Quantitative Aspekte

Quantitative Aspekte Quantitative Aspekte der Kita-Bedarfsplanung Im Landkreis Görlitz leben zurzeit mehr als 20.000 Jungen und Mädchen im Alter zwischen 0 und 11 Jahren. Davon wurden im Schuljahr 2012 / 13 ca. 16.800, also reichlich 84 %, in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Tagespflegestellen gemäß SächsKitaG betreut. Insgesamt sind in der vielfältigen Trägerlandschaft von 100 Trägern gegenwärtig 52 freie Träger der Jugendhilfe. Der Jakob-Böhme-Schule e. V. betreibt ab 2013 in Neißeaue einen waldorfpädagogisch konzipierten Hort. Ab dem Schuljahr 2014 / 15 beabsichtigt die Firma EUROIMMUN in Bernstadt a. d. Eigen eine Betriebskindertagesstätte zu eröffnen. Auf Wunsch der Firma wird sie gegenwärtig nicht in den Bedarfsplan aufgenommen. Aktuell können im Landkreis Görlitz in 230 Kindertageseinrichtungen und 46 Tagespflegestellen bis zu 18.843 Mädchen und Jungen gemäß SGB VIII und SächsKitaG betreut werden. Dabei stehen landkreisweit 440 Plätze zur Integration von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern zur Verfügung. Es muss immer noch davon ausgegangen werden, dass nicht in allen Einrichtungen, die laut Betriebserlaubnis Integrationsplätze anbieten dürfen, diese auch aktuell zur Verfügung stehen. Gründe dafür können sein, a) dass diese Plätze momentan nicht benötigt wurden und deshalb entsprechend von anderen Kindern belegt waren, b) dass das qualifizierte Personal nicht mehr / vorübergehend nicht zur Verfügung steht, da diese Angebote längere Zeit ungenutzt blieb, c) dass sich die konzeptionelle Ausrichtung einer Einrichtung verändert hat. Dabei kommt die inhaltliche Ausrichtung einer Einrichtung häufig in Bewegung, weil das integrative Angebot über einen längeren Zeitraum ungenutzt vorgehalten wurde und der Träger auf Dauer mit den Mehrbelastungen an die Grenzen seiner Betriebswirtschaftlichkeit kommt. Eine schnelle und wohnortnahe Erbringung integrativer Tagesbetreuung ist deshalb vereinzelt noch nicht überall gesichert. d) Dass die konkrete, aktuelle Betreuungssituation in einer Einrichtung oder Gruppe für ein Kind mit seinen speziellen und individuellen Betreuungserfordernissen nicht geeignet ist, kann ebenfalls nicht immer ausgeschlossen werden. Zurzeit verfügen 47 Personen über eine entsprechende Erlaubnis zur Tagespflege. Weitere befinden sich momentan im Antragsverfahren. Die Schaffung neuer Tagespflegestellen ist geplant. Die jeweilige Kapazität ist im Einzelfall von der Erlaubnis zur Tagespflege abhängig, da bei der Erteilung stets die individuellen Gegebenheiten geprüft und berücksichtigt werden müssen. In sechs Einrichtungen des LK GR werden heilpädagogische Gruppenmaßnahmen in den Städten Weißwasser, Niesky, Görlitz, Löbau und Zittau durch jeweils unterschiedliche freie Träger angeboten. In fünf Einrichtungen wird dieses Angebot für behinderte Kinder kombiniert mit Betreuung, Erziehung und Bildung nach dem SächsKitaG bereitgehalten. Die detaillierte Darstellung der Kapazitäten nach Krippen-, Kindergarten und Hortanteil sowie deren Auslastung gestaltet sich formal schwierig. Seit längerem regelt eine Betriebserlaubnis häufig die Kapazitätsanteile der unterschiedlichen Betreuungsbereiche flexibel. Das ermöglicht 12

in der alltäglichen Praxis flexibles Arbeiten und die wirtschaftliche Belegung in der Einrichtung, erschwert aber die einheitliche und vergleichbare Darstellung in einer Übersicht. Beispiel: »Die Einrichtung . . . kann mit insgesamt 75 Plätzen betrieben werden, davon für bis zu 15 Krippen- und maximal 20 Hortkinder.« (BE) Die anteilige Belegung der Plätze mit Kindern unterschiedlichen Alters erweist sich im sozialpädagogischen Alltag als lebensnah und praktikabel. Allerdings lassen sich die bereits vorhandenen flexiblen Kapazitäten im Bedarfsplan dadurch nicht immer eindeutig darstellen, da Kapazität laut Betriebserlaubnis und tatsächliche Belegung variieren. Bei vereinzelten Einrichtungen kommt es bei der Auswertung der Belegung in der Spalte »Auslastung in %« zu über 100 %. Fast immer lagen dafür zeitlich befristete und in der Anzahl begrenzte Ausnahmegenehmigungen des Sächsischen Landesjugendamtes vor. Andernfalls wirkte das Kreisjugendamt ggf. in Zusammenarbeit mit der Landesbehörde intensiv auf die Einhaltung der Festlegungen in der Betriebserlaubnis oder die Änderung derselben hin. Bei anderen Einrichtungen erhöhte sich zwischen den Stichtagen zur Erhebung der Belegung und dem Redaktionsschluss die in der Betriebserlaubnis beschiedene Platzkapazität. Dies führt im Einzelfall in der Darstellung zu einer scheinbaren Überbelegung. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass im Landkreis ausreichend Betreuungsplätze in Krippen, Kindergärten, Horten und Tagespflegestellen vorhanden sind. Allerdings soll diese Feststellung nicht die zeitlich befristeten Probleme an einzelnen Standorten des Landkreises verdecken. Die enormen Anstrengungen vieler Städte und Gemeinden haben sich gelohnt: Als am 01.08.2013 der Rechtsanspruch aller über Einjährigen in Kraft trat, waren im Landkreis Görlitz keine unversorgten Kinder bekannt, für die rechtzeitig ein Platz beantragt wurde. In speziellen Einzelfällen konnten einvernehmliche Lösungen zwischen Kommune und Sorgeberechtigten gefunden werden. Unverändert zwingen die gegenwärtigen Haushaltslagen fast aller Städte und Gemeinden im Hinblick auf die prognostizierte demographische Entwicklung in der Region dringend zu standortbezogenen langfristigen Überlegungen. Das gilt insbesondere, wenn Entscheidungen über Investitionen für Kapazitätserweiterungen und Neubauten getroffen werden müssen. Zunehmend sind Abstimmungsprozesse innerhalb der Gemeindeverbände oder -gemeinschaften im Sinne zeitnaher Kompromisse mit nachhaltigen Lösungen unausweichlich. Im Gegensatz zu den städtischen Ballungsgebieten zeichnen sich in einigen Gemeinden – insbesondere im ländlichen Raum – Überangebote ab. Der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 mildert diesen Trend kurzzeitig, wird ihn aber nicht dauerhaft aufhalten. Es ist anzunehmen, dass in Folge sinkender Bevölkerungszahlen und weitere Konzentration in den Städten zur Schließung von Einrichtungen kommt. Die Landkreisverwaltung wird diesen Aspekt der langfristigen Nutzungssicherung bei der Bewilligung von Fördermitteln weiterhin sehr bewusst im Fokus behalten. Die Begrenztheit der Mittel zwingt freie Träger, Kommunen und den Landkreis zur Intensivierung der Zusammenarbeit, um Ressourcen im Sinne der Rahmenziel-Erreichung sinnvoll zu erschließen und Schäden rechtzeitig abzuwenden. 13

Jugend / Bildung